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auch Verlosung innerhalb Verein/Club genehmigungspflichtig ?

geschrieben von der_doubledee am 26.11.2004 um 01:38:24

Hallo Leute,

habe schon ein wenig im Forum gelesen und so einiges erfahren.
Der Unterschied zw. Gewinn- und Glücksspiel ist mir noch nicht ganz klar, aber wenn ich meine Frage stelle, wisst Ihr worum es geht.
Wenn ich einen Verein/Club gründe, der lediglich ein Ziel hat, und zwar von geringen mtl. Beiträgen (3,00 EUR) zu 100% Waren zu kaufen und diese mtl. unter allen Mitgliedern zu "verlosen". Grundsätzlich ist es ja nichts anderes als bei einer Privatkundenbank, die so ein Gewinnsparen veranstalten.
Ich denke in dieser Konstellation wäre es für mich Glücksspiel. Wenn ich nun die Auslosung vom Geschick der Mitglieder abhängig mache, würde das evtl. ausreichen um es zu einem Gewinnspiel zu machen ? Der Club/Verein wäre auch öffentlich. Jeder könnte Mitglied werden. Die rechtlichen Sachen zur Gründung fehlen mir zwar auch noch, aber darüber informiere ich mich wenn ich über die Verlosung genauer bescheid weiß. Ohne dies lohnt sich der Club/Verein nicht.

Bin dankbar für alle Hinweise.



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