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Re: www.tv-winner.de

geschrieben von ecky am 08.03.2005 um 22:18:16

»Hallo lieber TV-WINNER_FREUNDESKREIS «
Antwort tüchtigen der Hamburger Verbraucherzentrale an mich:
zu TV WINNER hat uns seit November 2004 eine Flut von Beschwerden erreicht.

Wir raten allen Betroffenen die Ruhe zu bewahren und nicht zu zahlen, sofern
sie nicht willentlich ein Abonnement bestellt haben. Also: Mahnungen,
Inkassoforderungen ignorieren – keinen Rechtsanwalt einschalten, das
verursacht nur weitere Kosten. Nach unseren Untersuchungen schiebt TV WINNER
Verbrauchern bewußt Zeitschriftenabonnements unter. Die Zeitschrift selber
ist außerordentlich billig und schlecht gemacht und in keinem Fall die
geforderten 5 Euro wert.

TV WINNER hat das Erscheinungsbild seines Internet-Auftritts einige Male
geändert. Zwischenzeitlich war für kurze Zeit durchaus ein Hinweis auf das
Abonnement auf der Einstiegsseite vorhanden. Das Abonnement mußte
abschließen, wer an dem vermeintlich kostenlosen Gewinnspiel teilnehmen
wollte. Über die meiste Zeit seit November und auch gegenwärtig (12.01.2005)
fehlte jedoch zunächst jeder Hinweis auf das Abonnement. Auch die
Teilnahmebedingungen schweigen dazu. Erst nach Eingabe der vollständigen
Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefon und e-Mail) gelangte man zu
einem Hinweis auf das kostenpflichtige Abonnement. Wer nun abbricht, wird
dennoch als Vertragspartner willkommen geheißen. Tatsächlich kommt auf diese
Weise selbstverständlich kein Vertrag zustande. Wem auf diese Weise ein
Vertrag untergeschoben wurde, der kann die Zahlungsaufforderungen von TV
WINNER ignorieren. TV WINNER müßte den Vertragsschluß beweisen können, und
das wird bei der von TV WINNER gewählten Konstellation nicht möglich sein.
Die bloße Eingabe der Daten verpflichtet zu nichts.

Es ist auf jeden zu erwägen, zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei oder
der Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Bitte beachten Sie auch den Online-Beitrag auf unserer Internet-Seite
www.vzhh.de zu diesem Thema. Eigentlich sollte dieser alle Ihre Fragen
hinreichend beantworten.


ACHTUNG: Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid ist unbedingt umgehend
Widerspruch einzulegen. Einzelheiten siehe unter

www.vzhh.de

Suche: Mahnverfahren


Bei dieser Gelegenheit ein Wort zu Inkassounternehmen:
Die rechtliche Bewertung der Zahlungsaufforderung ändert sich nicht, wenn
ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Auch dieses kann keinen
Vertragsschluß herbeizaubern. Wenn die Forderung selbst nicht besteht,
braucht der betroffene Verbraucher auch nicht die Inkassokosten zu
erstatten.

Insbesondere sollte sich niemand von den Phantasiesummen für sog.
„Inkassokosten“ beeindrucken lassen. Die Inkassokosten haben sich zu
orientieren an der Höhe der Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes
in gleicher Sache (OLG Köln OLGZ 72, Seite 411; OLG Hamm JurBüro 1984, Seite
1534; Palandt-Heinrichs § 286 Rn. 49).

Das Honorar eines Rechtsanwaltes für außergerichtliche Mahnungen würde in
Sachen TV WINNER bei einem Gegenstandswert von 60,00 Euro rund 45 Euro
(inklusive Mehrwertsteuer) betragen. Dies ergibt sich aus dem im RVG (Gesetz
über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwältinnen).

Die über das gesetzlich geregelte Rechtsanwaltshonorar hinaus gehende
Forderung über Inkassokosten ist unberechtigt. Sie dient allein zur Nötigung
der Betroffenen. Die Mahnopfer fürchten erhebliche weitere Inkassokosten
und zahlen dann oft auch unberechtigte Forderungen, um steigende
Inkassokosten zu vermeiden. Tatsächlich sind Inkassokosten, soweit Sie den
Regelsatz des RVG übersteigen, unter keinen Umständen zu erstatten.



Für eine ausführliche Beratung nehmen Sie bitte gerne unsere allgemeine
Rechtsberatung in Anspruch.

Die allgemeine Rechtsberatung erfolgt:
schriftlich/per e-mail: je nach Aufwand zwischen EUR 15,- und EUR 35,-
telefonisch: Di - Do zwischen 10 - 18h unter 0190/775441 (EUR 1,24 pro
Minute)
persönlich: Dienstags 10-18h, Mittwochs und Donnerstags 10-14h in den Räumen
der Verbraucher-Zentrale, Kirchenallee 22, 20099 HH (EUR 16,- pro Gespräch)
In begründeten Ausnahmefällen wird auf eine Erhebung des Kostenbeitrages
verzichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Verbraucher-Zentrale Hamburg e.V.

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Verbraucher-Zentrale Hamburg im Internet unter www.vzhh.de stets aktuell.



-----Original Message-----
From: Eckhard Wenzel [mailto:eckywenzel@online.de]
Sent: Thursday, March 03, 2005 11:15 PM
To: info@verbraucherzentralehamburg.de; akte05@akte.net
Subject: TV Winner ..das kriminelle Schrott-Abo!
Guten Tag!
habe nun heute mein zweites tolles 5 EURO TV WINNER Heft ungewollt erhalten
( nicht das dritte, wie der Verlag behaupten würde...... wegen
fristgerechter Kündigung nach Erhalt des "ersten" am gleichen Tag!)
Wäre es juristisch sinnvoll bei "Anlieferung" die ANNAHME zu verweigern?
Zahlen werde ich für diesen Schrott nie!
Gruß, Eckhard Wenzel 33729 Bielefeld



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