Lotterierecht-Forum

| 971 Beiträge | Archiv | Suche |
| Zurück zur Hauptseite | Impressum |

Lotterie & Recht

Das Forum


Zurück zum Forum


Staatsvertrag zum Lotteriewesen

geschrieben von Steffen Koch am 30.05.2005 um 13:05:34

Guten Tag,

kennt jemand die Kosten (Folgekosten), wenn eine gewerbliche Tippgemeinschaft die Gewinnauszahlung über einen Anwalt/Notar abwickeln lässt.

Hintergrund:
Lt. Staatsvertrag _muss_ ein gewerblicher Spielevermittler die Lottoscheine beim Notar hinterlegen
und er _muss_ mindestens 2/3 der Einsätze spielen.

Hat dann ein gewerblicher Spielevermittler noch Gewinn?
Überleben dann Faber und Co?

Danke.



Auf diesen Beitrag antworten

Name: 
E-Mail: 
 E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
 E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel: 
Nachricht: 
PIN