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Lotterie & Recht

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Re: Gewinnspiel / Lotterie

geschrieben von Rüdiger Bodemann am 29.03.2004 um 18:41:12

»hallo,«
»ich bin dienstleister aus dem bereich neue medien und soll für einen kunden demnächst eine verlosung veranstallten(planen).«
»bei dieser lotterie sollen hauptgewinn(relativ hohes wert) und kleinpreise verlost werden, die anzahl der lose ist auf eine bestimmte menge begrenzt(z.b. 1000Stck).«
»die lose wird man käuflich erwerben, dauer ca. eine woche, verlosung findet ödffentlich mit einem event statt.«
»jetzt meine fragen:«
»1. welche vorschriften, genehmigungen muss ich beachten?«
»2. kann man die verlosung in abhängigkeit von einer bestimmten anzahl verkaufter lose steuern?«
»für jegliche hinweise danke ich im voraus«

Hallo nightpit,
die Veranstaltung, so wie Du sie hier knapp beschrieben hast, dürfte nach deutscher Rechtslage ein Glücksspiel darstellen, denn Du ermöglichst den Teilnehmern gegen nicht unerheblichen Einsatz die Chance auf einen Gewinn. Glücksspiele sind grundsätzlich genehmigungsbedürftig. Wer die genehmigungserteilende Behörde ist, richtet sich regelmäßig nach Landesrecht. Es kommt also darauf an, in welchem Bundesland Du die Lotterie veranstalten möchtest. Je nach dem, welche Größenordnung die Veranstaltung hat (Losauflage, Umsatz, Verbreitungsgrad), sehen manche Bundesländer in ihren Glücksspielregelungen auch Erleichterungen, unter Umständen sogar eine gänzliche Befreiung von der Genehmigungspflicht vor. Ob das hier der Fall ist, kann mit Deinen knappen Angaben natürlich nicht beantwortet werden.
Du solltest Dir aber im Klaren darüber sein, ob die von Dir geplante Veranstaltung genehmigungsbedürftig ist oder nicht. Führst Du sie ohne Genehmigung durch, obwohl sie nach Art, Umfang und Rahmen genehmigungsbedürftig ist, so könntest Du sogar eine Straftat begehen, denn unerlaubtes Glücksspiel ist mit Strafe bedroht. Hier solltest Du also aufpassen.
Was die Art und Weise der Durchführung der Lotterie angeht, so musst Du im Zweifel der Genehmigungsbehörde den Ablauf der Lotterieveranstaltung sorgfältig vorstellen, damit diese in den Stand gesetzt wird, das Vorhaben zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen. Wenn ich Deine 2. Frage richtig verstehe, so möchtest Du wissen, ob die Gewinnausschüttung gekoppelt werden kann zu den verkauften Losen. Grundsätzlich geht das. Nichts anderes geschieht beispielsweise bei den Mittwochs- und Samstagslotterien. Je mehr Leute mitspielen, desto höher ist der Betrag der Gewinnsumme - und umgekehrt. Die Landesgesetze regeln auch den Mindestgewinnanteil von Lotterieumsätzen, und zwar in Prozent. D.h. der Gewinnanteil kann von Monat zu Monat variieren.
Hoffe, Dir fürs erste geholfen zu haben.



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